Berufskraftfahrer Weiterbildungen – Zusatzqualifikationen für LKW und Bus Fahrer:innen

Du bist Berufskraftfahrer:in und möchtest Dich weiterbilden? Oder suchst nach einem verlässlichen Partner, wenn es um die Auffrischung Deiner Qualifikationen geht? Oder Du bist Wieder- oder Quereinsteiger in den Beruf Berufskraftfahrer:in? Egal, was Dich bewegt: DU FÄHRST. Unsere Fahrschule bietet Dir ein professionelles und freundliches Umfeld inklusive umfangreichem Beratungsservice für Deine Berufskraftfahrer Umschulung, Weiterbildung oder Ausbildung.

Übrigens: Die BKF Module & Ausbildungen sowie weitere Weiterbildungen und Scheine müssen in der Regel alle fünf Jahre wiederholt und aufgefrischt werden.

Umschulung zur/m Berufskraftfahrer:in – geförderte Maßnahmen für Arbeitssuchende

Du suchst aufgrund der Arbeitslosigkeit eine neue Herausforderung? Oder möchtest Dich beruflich umorientieren? Dann ist vielleicht der Beruf der Berufskraftfahrer:in genau das Richtige für Dich! Berufskraftfahrer:innen werden zum Führen von LKWs in Speditionen, dem Handel und in produzierenden Unternehmen eingesetzt oder als Busfahrer:innen im Stadt-, Linienbus- und Reiseverkehr. Die Umschulung zur/m Berufskraftfahrer:in dauert in der Regel 21 bis 24 Monate – zuzüglich eines Betriebspraktikums – und wird von der Industrie- und Handelskammer angeboten. Wenn Du die Umschulung nebenberuflich machen möchtest, kann sich die Dauer bis zum Abschluss verlängern. Nach erfolgreicher Umschulung verfügst Du nicht nur über den Führerschein Klasse C/CE oder D, sondern auch über alle wesentlichen Kenntnisse, die für Dich als Berufskraftfahrer:in wichtig sind: Vom Abrechnungswesen über die Abwicklung der Logistik bis hin zum technischen Fahrzeug Know-how. Wer arbeitssuchend ist (Leistungsbezug SGB II oder SGB III), wird unter einigen Bedingungen finanziell von der Arbeitsagentur und dem Jobcenter bei der Umschulung für Berufskraftfahrer:innen unterstützt.

Icon BKF Modul

BKF Ausbildung und Weiterbildung

In der dreijährigen BKF Ausbildung für Berufskraftfahrer:innen lernst Du nicht nur das Führen des Lastkraftwagens oder Busses, sondern auch andere wichtige Grundlagen neben dem Fahren – wie etwa die Ladungssicherung (VDI 2700a). Dazu zählt auch die beschleunigte Grundqualifikation (kurz bGQ), die für den gewerblichen Güterverkehr innerhalb der Ausbildung über die IHK abgeschlossen werden muss. Natürlich darf auch der Papierkram, wie Abrechnung und Dokumentation der Leistungen, nicht fehlen. Wenn Du schon zur/m Berufskraftfahrer:innen ausgebildet bist und Deine Fähigkeiten verbessern möchtest oder seitens des Arbeitgebers musst, bieten wir auch spezielle BKF Weiterbildungen an. Unsere Berufskraftfahrer Weiterbildungen helfen Dir aber auch dann weiter, wenn Du als Quereinsteiger:in anfangen möchtest.

BKF Module im Überblick

Die BKF Weiterbildungen umfassen folgende Module

  • Modul 1: Eco-Training
  • Modul 2: Sozialvorschriften
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadensprävention
  • Modul 5: Sicherheit für Ladung und Fahrgast

In Deiner DU FÄHRST Fahrschule wird jeden Samstag ganztägig ein anderes Modul angeboten – welches als nächstes auf dem Plan steht? Schau doch mal in unserem Kalender nach, dort findest Du alle anstehenden Termine für Dein BKF Modul.

TQ1, TQ2, TQ3 Berufskraftfahrer Weiterbildungen – Güter und Personen befördern

Du bist ein/e Quereinsteiger:in und möchtest über eine Berufskraftfahrer Weiterbildung in den Beruf einsteigen? Kein Problem: Gleichwertige Qualifikationen und Kenntnisse erlangst Du nämlich auch durch den erfolgreichen Abschluss verschiedener Teilqualifikationen, die jeweils durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) über eine schriftliche und mündliche Prüfung abgenommen werden.

TQ1 – Güter befördern

Mit der Teilqualifikation TQ1 für Berufskraftfahrerinnen darfst Du einen LKW fahren und Güter transportieren. Voraussetzungen: Mindestalter von 21 Jahren, Führerschein Klasse B, erfolgreicher Führerscheinantrag Klasse C/CE, Sehtest & gesundheitliche Eignung

TQ2 – Fahrzeuge vorbereiten, warten, kontrollieren & pflegen

Die Teilqualifikation TQ2 erlaubt Dir innerbetrieblich Fahrzeuge für den Transport vorzubereiten, sie zu warten, zu kontrollieren und zu pflegen. Voraussetzungen: Mindestalter von 21 Jahren, Führerschein Klasse B, erfolgreich abgeschlossene TQ1 für Berufskraftfahrer:innen, Sehtest & gesundheitliche Eignung.

TQ3 – Personen befördern

Die Berufskraftfahrer Weiterbildung TQ3 richtet sich an zukünftige Busfahrer:innen ohne entsprechende Ausbildung: Nach Abschluss dieser Zusatzqualifikation darfst Du nicht nur Busse (Klasse D/DE) fahren, sondern weißt auch wie Du das Fahrzeug richtig pflegst und wie Du am besten mit Fahrgästen umgehst. Voraussetzungen: Mindestalter von 21 Jahren, Führerschein Klasse B, Sehtest & gesundheitliche Eignung.

Icon bGQ

bGQ – beschleunigte Grundqualifikation

Wer gewerblich Güter oder Personen befördern möchte, benötigt hierfür eine sogenannte Grundqualifikation. Diese kann man entweder über einen entsprechenden LKW oder Busführerschein (durch Besitzstand) erhalten, oder über die Grundqualifikation bzw. die beschleunigte Grundqualifikation. Der Unterschied? Wer die Grundqualifikation abschließen möchte, muss sich 7,5 Stunden praktisch oder theoretisch von der IHK prüfen lassen. Bei der beschleunigten Grundqualifikation (bGQ) beträgt die Prüfungszeit der IHK hingegen nur 1,5 Stunden. Dafür ist für diese bGQ aber ein Lehrgang mit 140 Stunden (inkl. zehn Praxisstunden) vorgesehen. Um die bGQ zu absolvieren, muss kein entsprechender LKW oder Bus Führerschein vorliegen, jedoch spielt das Mindestalter eine wesentliche Rolle:

Das Mindestalter für die beschleunigte Grundqualifikation in den verschiedenen Berufskraftfahrer-Führerscheinklassen beträgt:

  • mindestens 18 Jahre: C1, C1E
  • mindestens 21 Jahre: C, CE, D (Linienverkehr bis 50 km), DE (Linienverkehr bis 50 km), D1, D1E
  • mindestens 23 Jahre: D, DE – jeweils ohne Einschränkungen
Icon Gefahrengut befördern ADR Schein

ADR Ausbildung – Gefahrengut befördern

Der ADR-Schein ist auch als Gefahrgutschein bekannt und berechtigt Dich zum Befördern von Gefahrgut im öffentlichen Straßenverkehr. „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ – dafür steht die Abkürzung ADR. Voraussetzung ist aber, dass Du schon einen Führerschein für Fahrzeuge besitzt, die für den Gefahrguttransport vorgesehen sind, also zum Beispiel einen LKW Führerschein. Die ADR Ausbildung umfasst eine Schulung, in der wir mit Dir verschiedene wichtige Punkte im Umgang mit Gefahrgut behandeln. So zum Beispiel die Kennzeichnungen, allgemeine Vorschriften, die Ladungssicherung, die Beförderungsarten oder Maßnahmen nach einem Zwischen- oder Unfall. Die erlernten Inhalte werden durch eine schriftliche Prüfung durch die IHK abgeschlossen. Je nachdem, welche Güter Du transportieren wirst, ist die Teilnahme an der ADR Ausbildung als Berufskraftfahrer Weiterbildung vorgeschrieben. Zudem muss die Qualifikation regelmäßig aufgefrischt werden.

Icon VDI 2700a Ladungssicherung

VDI 2700a – Ladungssicherung

Eine weitere wichtige Berufskraftfahrer Weiterbildung ist die Ladungssicherung: Die Richtlinien der VDI 2700a beschreiben die richtige Ladungssicherung im Straßen- und Güterverkehr. Bei dieser Schulung erfährst Du alles über die Grundlagen der Ladungssicherung. Dazu zählt unter anderem: die Ladungssicherung von Getränken, Betonstahl, Papier- oder Betonfertigrollen, Schüttgütern aber auch die Zusammenladung von Stückgütern, die Berechnung von Reibwerten und Kräften auf Packstücke oder wie Waren auf den Ladeflächen korrekt verzurrt werden. Für viele Branchen ist ein Nachweis des Ladungssicherungsscheins VDI 2700a Pflicht und sollte auch regelmäßig aufgefrischt werden.

DU FÄHRST noch Fahrrad?
Das ändern wir – meld Dich bei uns.