Dein Motorradführerschein Klasse A – Freiheit auf zwei Rädern
Egal, ob Mofa, 125er Maschine oder kraftvolles Zweirad: Mit dem Motorradführerschein kannst Du die Freiheit genießen. Damit machst Du Dich von Deinen Eltern unabhängig und der Weg zur Schule wird künftig zum Vergnügen. Wenn Du vom langsamen Mofa auf die größeren Zweiräder umsteigen möchtest, dann benötigst Du natürlich den Motorradführerschein der Klasse A. Auch dabei stehen wir Dir als erfahrene Fahrschule zur Seite. Auf geht’s!
Das darfst Du mit dem Führerschein Klasse A
Der Motorradführerschein Klasse A umfasst alle sonstigen Führerscheinklassen für Motorräder, sodass Du grundsätzlich alle Krafträder, auch dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Straßenverkehr bewegen darfst. Mit diesem Führerschein darfst Du folgende Fahrzeuge fahren:
- Zweiräder mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 Kilowatt sowie einem Hubraum über 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Das musst Du für den Motorradführerschein mitbringen
- Mindestalter bei Direkteinstieg: 24 Jahre für Zweiräder; 21 Jahre für Dreiräder
- Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs
- biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Praxis mit Safety Car- Die Pflichtstunden
Pflicht-Fahrstunden für den Motorradführerschein:
- 5x Überlandfahrten
- 4x Autobahnfahrten
- 3x Fahrten bei Dunkelheit
- Übungsstunden nach Bedarf
Pflicht-Theoriestunden für die Klasse A:
Genau wie beim Führerschein der Klasse B ist es entscheidend, ob Du die Fahrerlaubnis direkt erlangen möchtest oder lediglich eine Erweiterung benötigst. Solltest Du noch keinen Führerschein besitzen, musst Du 12 Doppelstunden (jeweils 90 Minuten) für den Grundstoff sowie 4 spezielle Zusatzstunden absolvieren. Wenn Du lediglich eine Erweiterung vornehmen möchtest, dann musst Du sechs Theoriestunden in unseren Fahrschulen besuchen.
Klasse A – der komplette Motorradführerschein
Du bist 24 Jahre oder hast bereits seit mehr als zwei Jahren den Führerschein der Klasse A2? Super! Dann darfst Du den Motorradführerschein der Klasse A absolvieren. Nun steht Dir die Welt der Zweiräder offen. Beschränkungen? Nicht mehr mit Dir!
Erste Hilfe & Passbild
Du kannst den notwendigen Erste-Hilfe-Kurs auch in unseren Fahrschulen absolvieren. Unsere Lehrgänge finden regelmäßig an Samstagen und Sonntagen statt. An dem Tag machen wir auch direkt das Passfoto, sodass Du schnellstmöglich mit Deinem Motorradführerschein der Klasse A beginnen kannst.
Roller oder Maschine? Die unterschiedlichen Führerscheinklassen fürs Motorrad
Wir geben zu, dass die vier unterschiedlichen Führerscheinklassen für das Motorrad auf den ersten Blick sehr verwirrend sind. Dabei ist es ganz einfach! Wir klären Dich über die verschiedenen Möglichkeiten auf – gerne auch persönlich in einer unserer Fahrschulen.
Klasse A1 – der 125er Führerschein
Auch den Motorradführerschein der Klasse A1 darfst Du schon mit 16 Jahren absolvieren. Dein „Leichtkraftrad“ darf etwas schneller fahren, sogar über 100 km/h. Allerdings darf das Zweirad einen Hubraum von maximal 125 ccm (darum wird dieser Führerschein der Klasse A im Allgemeinen auch 125er Führerschein genannt) oder eine elektrische Leistung von weniger als 11 kW aufweisen. Grundsätzlich solltest Du auch das Verhältnis von Leistung und Leermasse beachten, das maximal 0,1 kW/kg betragen darf.
Klasse A2 – die Fahrerlaubnis für „kleine“ Motorräder
Klasse AM – Motorradführerschein mit 16 Jahren
Dank der Führerscheinklasse AM bist Du schon mit 15 Jahren mobil. Du darfst Mofas mit einem Hubraum von maximal 50 ccm oder einer elektrischen Leistung bis zu 4 kW fahren. Die Höchstgeschwindigkeit darf maximal 45 km/h betragen.
Schlüsselzahl 196 – Motorrad fahren ohne Führerschein der Klasse A
Wenn Du bereits den Pkw-Führerschein besitzt, dann darfst Du unter bestimmten Voraussetzungen auch Motorrad fahren. Allerdings musst Du mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und zusätzliche Theorie- und Praxisstunden in unserer Fahrschule absolvieren. Alles erfüllt? Dann kannst Du bei der Führerscheinstelle die Eintragung der Schlüsselzahl 196 beantragen, mit der Du die „kleinen“ Motorräder bis 125 ccm fahren darfst.
Klasse M – Mofa Führerschein oder Prüfbescheinigung?
Du möchtest hier bei uns auf dem platten Land früher mobil und damit unabhängiger sein? Dann ist das Mofa vielleicht genau das Richtige für Dich. Denn ein Mofa darfst Du schon ab 15 Jahren fahren – zumindest, wenn Du eine entsprechende Fahrerlaubnis dafür erlangst.
Kein „richtiger“ Führerschein, aber ohne geht’s auch nicht: Um in Deutschland ein Mofa zu fahren benötigst Du – anders als in den meisten Klassen – keinen Mofa Führerschein, sondern eine entsprechende Mofa Prüfbescheinigung. Was der Unterschied ist? Eigentlich nur ein formeller: Früher musste für das Mofa-Fahren ein Antrag für den Führerschein Klasse M gestellt werden, heute gilt die Prüfbescheinigung als Fahrerlaubnis für das Mofa. Darum werden die Begriffe „Mofa Führerschein“ und „Mofa Prüfbescheinigung“ umgangssprachlich auch noch immer synonym verwendet. Das heißt aber auch, dass Deine Mofa Prüfbescheinigung wie ein Mofa Führerschein gilt: Du musst dafür ebenso theoretische (mindestens 6 x 90 Minuten) und praktische Stunden (mindestens 1 x 90 Minuten) in Deiner Fahrschule nehmen und sie bei Dir führen, wenn Du mit dem Mofa unterwegs bist.