Anmeldung zum Führerschein – So kannst Du Deine Fahrerlaubnis beantragen
Pflichtstunden, Prüfungen, Probezeit – vermutlich hast Du von Familie, Freunden und Bekannten schon viel über die Anmeldung zum Führerschein, die Fahrausbildung oder die Zeit als Fahranfänger gehört. Aber manches widerspricht sich? Bei einigen Verwandten ist der Führerschein schon lange her? Und bei den Kosten sind sich alle uneinig? Wir haben alles Wichtige, was Du für den Autoführerschein beachten musst, zusammengefasst:
First Things First – Anmeldung zum Führerschein
Um das Autofahren zu lernen, musst Du Dich natürlich als erstes bei einer Fahrschule anmelden – DU FÄHRST gibt es zum Beispiel aktuell an sechs Standorten in Herford, Hiddenhausen, Löhne und Bad Salzuflen. Alles weitere wie den Antrag für den Führerschein beim Straßenverkehrsamt reichen wir gerne für Dich ein.
Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- Erste-Hilfe-Kurs Bescheinigung
- Sehtest Bescheinigung
- Biometrisches Passbild
- Antragsgebühr für das Straßenverkehrsamt
Solltest Du den Führerschein mit 17 machen, werden zudem noch weitere Unterlagen und Gebühren für Deine eingetragene(n) Begleitperson(en) an.
Übrigens: Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und ein biometrisches Passbild kannst Du in einem Abwasch jeden ersten Sonntag im Monat bei Deiner DU FÄHRST Fahrschule erledigen.
Bitte beachte zudem: Bei den Behörden kann die Bearbeitung Deines Antrags für den Führerschein unter Umständen bis zu fünf Wochen in Anspruch nehmen. Doch erst wenn die Fahrerlaubnis korrekt und vollständig beantragt ist, kannst Du zu den Führerscheinprüfungen zugelassen werden.
Den Führerschein bestehen – Ablauf der Theorieprüfung
Die theoretische Führerscheinprüfung ist vor allem an eine Bedingung geknüpft: Du kannst die Theorieprüfung erst frühestens drei Monate vor Deinem 18. Geburtstag machen – oder drei Monate vor Deinem 17. Geburtstag, solltest Du den Führerschein B17 anstreben. Zudem muss eine Ausbildungsbescheinigung Deiner Fahrschule vorliegen, die bestätigt, dass Du an mindestens 14 Theorie-Grund-Doppelstunden sowie zwei Zusatz-Doppelstunden teilgenommen hast.
Auf die Prüfung wirst Du selbstverständlich im Theorieunterricht Deiner DU FÄHRST-Fahrschule vorbereitet. Zusätzlich solltest Du Dich aber auch zuhause in eigenständiger Arbeit mit den Fragen und Verkehrssituationen aus dem Unterricht auseinandersetzen und die komplexen Zusammenhänge verstehen üben. Damit Du ideal lernen kannst, stellen wir Dir gerne entsprechendes Lehrmaterial sowie eine moderne Lern-App für die Theorie-Inhalte an die Seite.
Die Theorieprüfung wird in den Räumlichkeiten des TÜVS von diesem abgenommen und findet am Computer oder Tablet statt. Du erhältst 30 Fragen aus einem Pool von mehr als 1.000 Multiple-Choice-Fragen, für die Du Dir insgesamt 30 bis 45 Minuten Zeit nehmen kannst. Wenn Du alle Fragen beantwortet hast, klickst Du auf „abgeben“ und erhältst kurz darauf das Ergebnis Deiner Prüfung. Mehr als 10 Fehlerpunkte? Oder zwei Fragen mit je fünf Fehlerpunkten falsch beantwortet? Autsch! Dann bist Du leider durchgefallen. Aber das ist auch kein Weltuntergang: Du kannst die theoretische Prüfung auch wiederholen, das darfst Du frühestens zwei Wochen nach dem ersten Versuch.
Bei bestandener Theorieprüfung hast Du nun 12 Monate Zeit, um auch die praktische Prüfung zu machen.
Wissen was kommt – unser Eventkalender
Welche Lerneinheit als nächstes in Deiner Fahrschule auf dem Theorie-Plan steht? Wann und wo Du das nächste Mal den Erste-Hilfe-Kurs, den Sehtest und ein biometrisches Passbild direkt in der Fahrschule machen lassen kannst? Was rund um Deinen Führerschein wann und wo stattfindet, fassen wir in unserem Kalender für Dich zusammen. So kannst Du Dich vorab darüber informieren, welche Theoriethemen diese Woche behandelt werden und verpasst keinen wichtigen Termin auf dem Weg zum Führerschein.
Endlich Auto fahren – Ablauf der praktischen Fahrprüfung
Die praktische Prüfung für den Autoführerschein kannst Du erst nach erfolgreichem Ablegen der theoretischen Prüfung angehen. Zudem kann die Prüfung auch erst einen Monat vor Erreichen des gültigen Mindestalters erfolgen.
Üben, üben, üben: So bereitest Du Dich am besten auf die praktische Prüfung gemeinsam mit Deiner/m Fahrlehrer:in vor. Aber selbstverständlich hilft Dir auch das theoretische Wissen in bestimmten Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren, Verkehrssituationen richtig einzuschätzen, vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren – und die praktische Prüfung zu bestehen.
Am Tag der Praxisprüfung holt Dich Dein/e Fahrlehrer:in ab und dreht mit Dir ein paar Runden, damit Du Dich ein bisschen „warmfahren“ kannst, bevor der/die Prüfer:in dazustößt. So kannst Du noch einmal ein paar Fahraufgaben durchgehen und Dich an die Situation hinterm Steuer gewöhnen – das lindert bei vielen Fahrprüflingen übrigens auch die Nervosität.
Die praktische Führerscheinprüfung dauert übrigens in der Regel 55 Minuten, in denen Du dem TÜV Prüfer auf der Rückbank beweist, dass Du ein/e gute/r Fahranfänger:in bist. Das kannst Du in der Regel bei drei Grundfahraufgaben wie Einparken, Gefahrenbremsung oder auf einer Strecke innerorts und einer außerorts beweisen. Seelische Unterstützung – aber keine konkreten Tipps oder Anweisungen – erhältst Du von Deinem/r Fahrlehrer:in – der/die auch eingreift, solltest Du eine rote Ampel oder einen Fußgänger zu spät entdecken. Dann ist die Prüfung allerdings vorbei und Du bist durchgefallen. Auch für die praktische Prüfung gibt es einen neuen Anlaufversuch: Nach frühestens zwei Wochen kannst Du diese wiederholen.
Führerschein auf Probe. Das musst Du über die Probezeit wissen.
Den Führerschein endlich in der Tasche – und dann? Wie Du vielleicht weißt gelten für Fahranfänger:innen etwas strengere Regeln im Straßenverkehr. Das bedeutet? Dass Dir der Führerschein erst einmal für eine Zeit von zwei Jahren auf Probe ausgehändigt wird (die Probezeit beginnt mit dem Tag der Aushändigung der Fahrerlaubnis).
Wenn Du Dir innerhalb dieser so genannten Probezeit keine Verkehrsverstöße zu Schulden kommen lässt und beweist, dass Du ein/e gute/r Fahrer:in bist, erlischt die Probezeit nach zwei Jahren.