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Schlüsselzahl 196 — ohne Prüfung
Morgens zur Arbeit oder am Wochenende eine kleine Runde: Mit B196 kannst du deinen Autoführerschein um das Fahren einer 125er erweitern. Wir begleiten dich durch Theorie und Praxis – mit einem Kurs, der zu deinem Alltag passt.
Ein Einblick in unseren Motorrad-Alltag. Das Foto zeigt die allgemeine Motorradausbildung.
B196 ist die Schlüsselzahl 196, die seit dem 31.12.2019 die Klasse B um das Fahren von 125ccm-Motorrädern erweitert (§ 6b FeV, Anlage 7b FeV). Es handelt sich um eine reine Schulung — keine Prüfung.
Die Schulung umfasst mindestens 4 × 90 Min Theorie und 5 × 90 Min Praxis. Schaltung oder Automatik-Roller wählbar. Keine Prüfung — nur Schulung.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du die Teilnahmebescheinigung von uns. Sie bestätigt, dass du die Schulung absolviert hast.
Mit der Bescheinigung gehst du zur Führerscheinstelle und lässt die Schlüsselzahl 196 eintragen. Erst mit der eingetragenen Schlüsselzahl darfst du die B196-Berechtigung nutzen.

Sicher unterwegs
Ein Motorrad fühlt sich anders an als ein Auto. In der Schulung lernst du, worauf du beim Fahren, Bremsen und bei deiner Ausrüstung achten musst.
Du musst dafür keine Prüfung beim TÜV ablegen. Entscheidend ist, dass du die Schulung erfolgreich abschließt und sicher mit dem Motorrad umgehen kannst.
Anschaulich lernen: ein Blick in den Aufbau eines Motorradhelms.
Beide Pakete: 4 × 90 Min Theorie + 5 × 90 Min Praxis. Nach erfolgreicher Schulung erhältst du die Bescheinigung — die Eintragung bei der Fahrerlaubnisbehörde erfolgt separat.
Kurspreis – mehrere Termine über ca. 4 Wochen
Die Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde kommen zusätzlich hinzu. Termine auf Anfrage.
Kompakte Schulung an 2 Tagen – nach Terminabsprache
Hotelkosten sind nicht im Kurspreis enthalten. Wir finden eine Unterkunft, buchen sie auf Wunsch und berechnen sie weiter. Die Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde kommen zusätzlich hinzu. Termine auf Anfrage.
B196 ist die Schlüsselzahl 196, die seit dem 31.12.2019 die Klasse B um das Fahren von 125ccm-Motorrädern erweitert. Maximal 11kW (15 PS) Leistung, maximal 125ccm Hubraum, Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. Es handelt sich um eine reine Schulung — keine Prüfung (§ 6b FeV, Anlage 7b FeV).
Nein. Es gibt keine Theorie-Prüfung und keine Fahrprüfung. Du absolvierst eine Pflichtschulung mit 4 × 90 Minuten Theorie und 5 × 90 Minuten Praxis. Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du eine Bescheinigung und lässt die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein eintragen.
Mit der Schlüsselzahl B196 darfst du Motorräder und Motorroller bis 125ccm Hubraum mit maximal 11kW (15 PS) Leistung fahren. Das Leistung/Leermasse-Verhältnis darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten. Das umfasst die meisten 125er Roller und Leichtkrafträder.
Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein.
Die Berechtigung durch die Schlüsselzahl 196 gilt nur in Deutschland (§ 6b FeV). Sie ist keine europaweit gültige Fahrerlaubnis der Klasse A1.
Der Standardkurs verteilt sich über ca. 4 Wochen mit mehreren Terminen. Der Intensivkurs ist nach Absprache an zwei Tagen geplant. Entscheidend ist die erfolgreiche Schulung; zusätzliche Zeit kann erforderlich sein.
Nach erfolgreicher Teilnahme bekommst du die Schulungsbescheinigung. Damit lässt du die Schlüsselzahl 196 bei deiner Fahrerlaubnisbehörde eintragen. Erst danach gilt die zusätzliche Berechtigung. Zwischen Schulungsabschluss und Eintragung darf höchstens ein Jahr liegen.
Die Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde zahlst du zusätzlich. Falls du ein Hotel brauchst, werden die Unterkunftskosten ebenfalls separat berechnet. Den konkreten Ablauf und deinen Bedarf besprechen wir vor der Buchung.
Oder ruf uns an: 0151 62675555